Amtliche Mitteilungen aus der 30. Sitzung des Gemeinderates Kapsweyer vom 29. Februar 2024
Zunächst beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Wahl eines besonderen Stellvertreters des Wahlleiters im Rahmen der anstehenden Kommunalwahlen am 09.06.2024.
Hierzu beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Wahl nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO im Wege der offenen Abstimmung vorzunehmen. Im Zuge dessen wurde Ratsmitglied Stefan Jetter einstimmig als besonderer Stellvertreter des Wahlleiters gewählt.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde die Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 festgelegt. Für die CDU wurde als Beisitzer Dr. Helmut Streicher benannt. Ein stellvertretender Beisitzer wird noch bis zum 22.03.2024 gemeldet. Für die SPD wurden als Beisitzer Martin Vogel und Hugo Aschbacher sowie als stellvertretende Beisitzer Sven Aschbacher und Tim Leonhardt benannt. Für die FWG wurden als Beisitzer Gerhard Hadardt, Klaus Pautler und Janina Schreck sowie als stellvertretende Beisitzer Klaus Krämer, Katharina Memmer-Krämer und Herr Rainer Paul benannt.
Ferner beschäftigte sich das Gremium mit der Finanzierung der Neuanschaffung einer Geschirrspülmaschine für die Südpfalzhalle. Der vorgelegte Sachverhalt wurde zur Kenntnis genommen. Der außerplanmäßigen Ausgabe bei der Buchungsstelle 57320-082000-46-14 im Haushaltsjahr 2023 wurde einstimmig zugestimmt. Die Deckung soll aus der Entnahme aus dem Zahlungsmittelbestand der Ortsgemeinde erfolgen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung erteilte der Gemeinderat einem Bauvorhaben in der Hollergasse einstimmig das Einvernehmen. Auch einem Bauvorhaben in der Bahnhofsstraße wurde einstimmig zugestimmt.
Bezüglich des Einbaus einer neuen Küche in der katholischen Kita in Kapsweyer beschloss das Gremium einstimmig, den Auftrag an den günstigsten Bieter, einer Firma aus Steinfeld, zum Angebotspreis in Höhe von 11.754,80 Euro inkl. MwSt. zu vergeben.
Es wurde ebenfalls einstimmig entschieden, den Rückbau der Küche in Eigenleistung durchzuführen.
Anschließend behandelte der Gemeinderat den Rahmenvertrag zur Erdgaslieferung der kommunalen Liegenschaften. Er nahm den vorgelegten Sachverhalt zur Kenntnis. Einstimmig wurde entschieden, dass die entsprechenden Angebote vor einer Unterzeichnung der Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag dem Rat vorgelegt werden sollen.
Anschließend gab der Vorsitzende verschiedene Informationen und Anfragen bekannt.
VG-Verwaltung
Diese Information wurde veröffentlicht und hier am 05.06.2024 eingetragen. Angaben, z.B. zu Öffnungszeiten könnten sich inzwischen geändert haben.
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