Aktuelle Meldungen aus Kapsweyer


Amtliche Mitteilungen aus der 23. Sitzung des Gemeinderates von Kapsweyer vom 8. Dezember 2022


Der Ortsbürgermeister informierte über eingegangene Spenden für Heimat-, Kultur- und Brauchtumspflege. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden im Gesamtbetrag von 900 Euro mit großem Dank zu. Eine weitere Spende über 500 Euro soll für Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung dienen. Der Gemeinderat nahm die Information des Ortsbürgermeisters zur Kenntnis und stimmte einstimmig der Annahme der Spende mit großem Dank zu. Die Ortsgemeinde hat für den Jugendtreff Kapsweyer eine gebrauchte Musikendstufe gespendet bekommen. Das Gerät hat einen Gesamtwert von 120 Euro. Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme der Spende zu.

Dem Gemeinderat lag ein Angebot zur Wartung der Lüftung und Austausch der Filter in der Südpfalzhalle vor. Es wurde einstimmig beschlossen, derzeit keine Wartung der Lüftungsanlage durchführen zu lassen.

Das Gremium wurde über die Einführung eines internen Organisations- und Kontrollsystems zur Erfüllung der (neuen) steuerlichen Pflichten im Rahmen des § 2b Umsatzsteuergesetz informiert. Der vorgeschlagenen Absichtserklärung wurde unter folgender Beachtung einstimmig bei 1 Enthaltung zugestimmt: Die Gemeinde Kapsweyer geht davon aus, dass alle Beschreibungen des Tax Compliance Management System (kurz TCMS) durch die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern ausgeführt werden. Die Absichtserklärung hat folgenden Wortlaut: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kapsweyer unterstützt ausdrücklich das Ziel, die neuen Regelungen zur Umsatzsteuer, genauso wie alle anderen Steuersachen, verwaltungsseitig ordnungsgemäß und vorbildlich zu bearbeiten. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass 1. außerplanmäßige Haushaltsbelastungen durch Steuernachzahlungen oder Strafzahlungen für fahrlässig hinterzogene Steuern, sowie 2. Reputations- und Imageschäden gegenüber unseren Bürgern, der Öffentlichkeit allgemein, der Finanzverwaltung vermieden werden, 3. Chancen durch Nutzung der zulässigen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Vorsteuer bzw. allgemein auf Steuererstattungsansprüche genutzt werden (aktive Steuergestaltung) und 4. Strafverfahren gegen Bürgermeister oder andere Funktionsträger vermieden werden. Dazu soll das Ziel einer ordnungsgemäßen und vorbildlichen Bearbeitung in Steuersachen klar artikuliert und z.B. in einem entsprechenden Leitbild, das von allen Mitarbeitern mitgetragen wird, dokumentiert werden. Die Risikofelder sollen klar analysiert und darauf aufbauend - soweit notwendig - geeignete organisatorische Maßnahmen zur Minimierung der Risiken ergriffen werden. Der Ortsbürgermeister und seine Beigeordneten werden gebeten, die VG-Verwaltung über alle potenziell steuerrelevanten Sachverhalte frühzeitig vor Abschluss der Verträge zu informieren. Dies betrifft insbesondere alle Verträge mit der OG als Vertragspartner - auch solche, die nicht schriftlich vereinbart sind. Bereits abgeschlossene Verträge sollen - soweit noch nicht geschehen - vollständig der Verwaltung zur steuerlichen Neubewertung und ggf. Erarbeitung von Vorschlägen zur Vertragsanpassung zur Verfügung gestellt werden.

Einstimmig bei 1 Enthaltung wurden die Realsteuerhebesätze, die Hundesteuersätze und die Beiträge zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen ab dem 01.01.2023 wie folgt festgelegt: Realsteuern: Grundsteuer A 345 v. H., Grundsteuer B 465 v. H. und Gewerbesteuer 385 v. H.. Hundesteuer für den 1. Hund 50 Euro, für den 2. Hund 75 Euro, für jeden weiteren Hund 100 Euro; Kampfhundesteuer für den 1. Hund 500 Euro, für den 2. Hund 800 Euro, für jeden weiteren Hund 800 Euro. Der Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen wurde auf 24 Euro/ha festgelegt.

Zur Herstellung einer ortsnahen Umfahrung für den landwirtschaftlichen Verkehr war angedacht, den Wirtschaftsweg Rückgasse auf die Länge von ca. 180 m und einer Breite von 3,50 m erstmals mit einer Asphalttragdeckschicht AC 16 TD auszubauen. Es sollte ein Zuschussantrag bei der ADD Trier gestellt werden. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss dazu jeweils einstimmig: 1. Dem Neubau des Wirtschaftswegs Rückgasse auf die Länge von ca. 180,00 m und einer Breite von 3,50 m wird zugestimmt. Bedingung ist, dass die Zuschüsse gewährt werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Zuschussanträge zu erstellen. 3. Es sollen Durchfahrtsverbotsschilder sowie von abbaubare „Poller“ wie bei der Zufahrt zum neuen Wasserwerk in Steinfeld aufgestellt werden.

Auf der gesamten Länge der Burgebracher Straße hatten sich in den vergangenen Jahren Setzungen gebildet, die auf Höhe der Burgebracher Straße 1 zur Bildung von Pfützen mit einer Tiefe von bis zu 10 cm führten. Die Absenkungen verstärkten sich kontinuierlich, es wurde vermutet, dass der Untergrund der Burgebracher Straße nur eine geringe Tragfähigkeit aufweist. Die Fahrbahn konnte auf einer Länge von ca. 15 m nach Niederschlägen nicht mehr trockenen Fußes begangen werden. Die VG Bad Bergzabern schlug folgende Vorgehensweise vor: Ausbau des Pflasterbelages auf einer Fläche von ca. 35 m² bis zur Mittelrinne, teilweises Aufnehmen der Mittelrinne in den Bereichen, in denen sich diese abgesenkt hat. Wiedereinbau der ausgebauten Mittelrinne, Egalisierung des Unterbaus durch Einbau von Schottergemisch und Verdichtung der vorhandenen und neu eingebrachten Schotterschicht. Wiedereinbau des Pflasters, teilweiser Aus- und Wiedereinbau von Tiefbordsteinen. Möglicherweise werden die Bewohner der Burgebracher Straße 1 Angleichungen am Pflasterbelag ihres Hofes ausführen müssen. Es wurde einstimmig aufgrund der Dringlichkeit der auszuführenden Arbeiten beschlossen, den Bauhof der Verbandsgemeinde zu beauftragen. Die Kosten würden, vorbehaltlich evtl. erforderlicher Mehraufwendungen für die Stabilisierung des Untergrundes etc., ca. 6.000 Euro (brutto) betragen.

Ratsmitglied Krämer teilte mit, dass der Sportverein beabsichtigt, aufgrund der Energielage seine Beleuchtung auf LED umzustellen. Hierzu wurde mit einer Firma verhandelt, die einem Vertrag nur zustimmt, wenn der Verein mindestens zum Zeitpunkt des Abschlusses über einen Pachtvertrag über 10 Jahre verfügt. Im Rat ist man der Meinung, den Sportverein in dieser Hinsicht zu unterstützen und einer Absichtserklärung zur Verlängerung des Pachtvertrages bis 2039 zuzustimmen.
VG-Verwaltung


Diese Information wurde im Südpfalzkurier veröffentlicht und hier am 31.05.2023 eingetragen. Angaben, z.B. zu Öffnungszeiten könnten sich inzwischen geändert haben.

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