Aktuelle Meldungen aus Kapsweyer |
Amtliche Mitteilungen aus der 12. Sitzung des Gemeinderates von Kapsweyer
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Zweite Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kapsweyer. Die in der Bücherei anfallenden Arbeiten und Aufgaben werden von der Leiterin der Bücherei ehrenamtlich wahrgenommen und stellen eine ehrenamtliche Tätigkeit dar. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhält die Leiterin der Gemeindebücherei eine jährliche Aufwandsentschädigung zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird jährlich durch den Gemeinderat festgelegt. Nachdem die derzeitige Hauptsatzung eine solche Regelung nicht enthält, wird zur Rechtssicherheit die Hauptsatzung durch die vorliegende Änderungssatzung ergänzt. Diese Information wurde veröffentlicht und hier am 11.12.2015 eingetragen. Angaben, z.B. zu Öffnungszeiten könnten sich inzwischen geändert haben. |