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Bäume, Sträucher und Hecken im öffentlichen Verkehrsraum In letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden bei der Gemeinde, dass Äste und Zweige über die Grundstücksgrenze hinaus auf Gehwege und Straßen hineinragen und oft zu Behinderungen für Fußgänger und zum Teil auch zur Sichtbeeinträchtigung für Autofahrer führen. Alle Grundstücksbesitzer werden gebeten, ihre Sträucher und Hecken entsprechend zurückzuschneiden (im Bereich von Gehwegen auf eine Höhe von 2,50 Meter). Dasselbe gilt auch für Bäume, die mit ihren Ästen in die Straße hineinragen und die vorgeschriebene Höhe von 4 Meter nicht mehr einhalten. Bitte überprüfen sie auch den Bewuchs über die Grundstücksgrenze zu ihrem Nachbarn, um eventuellen Streitigkeiten vorzubeugen
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