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In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden bei der Gemeinde, daß Äste und Zweige über die Grundstücksgrenze hinaus auf Gehwege und Straßen hineinragen und oft zu Behinderungen für Fußgänger und zum Teil auch zur Sichtbeeinträchtigung für Autofahrer führen. Alle Grundstücksbesitzer werden gebeten, wenn die Vegetation abgeschlossen ist, ihre Sträucher und Hecken entsprechend zurückzuschneiden. Dasselbe gilt auch für Bäume, die mit ihren Ästen in die Straße hineinragen und die vorgeschriebene Höhe von 4 Meter nicht mehr einhalten.
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