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Die Ortsgemeinde bittet alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die bestehende Kehrpflicht einzuhalten und die Gehwege, sowie angrenzenden Flächen regelmäßig von Schmutz und Bewuchs freizuhalten. Auch auf den Heckenschnitt in den Gärten wird hingewiesen - überhängende Hecken und Sträucher sind so zurückzuschneiden dass Gehwege, Straßen und Sichtbereiche nicht beeinträchtigt werden. Vielen Dank für Ihre/Eure Mithilfe und Rücksichtnahme. Ortsgemeinde
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