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Amtliche Mitteilungen aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Kapsweyer vom 15. April 2025 Der Ausschuss befasste sich mit der Feststellung von Jahresabschlüssen. Einstimmig entschied der Ausschuss dem Gemeinderat zu empfehlen, für die Haushaltsjahre 2017, 2018, 2019 und 2020 den jeweiligen Jahresabschluss gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festzustellen. Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO Entlastung für die Haushaltsjahr 2017 bis 2020 zu erteilen – unter der Bedingung, dass dem Gemeinderat als Vertreter der Ortsgemeinde oder einem beauftragten berufsverschwiegenen Vertreter der Ortsgemeinde, Nachweise der Spendenverwendung vom empfangenden Verein Kulturring vorgelegt werden. Auch diese Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. VG-Verwaltung
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