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Der Ausschuss befasste sich mit der Feststellung von Jahresabschlüssen. Einstimmig entschied der Ausschuss dem Gemeinderat zu empfehlen, für die Haushaltsjahre 2017, 2018, 2019 und 2020 den jeweiligen Jahresabschluss gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festzustellen. Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO Entlastung für die Haushaltsjahr 2017 bis 2020 zu erteilen. Auch diese Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. VG-Verwaltung
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