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Amtliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Kapsweyer Vollzug des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133). - Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Kapsweyer - Da Herr Bernhard Jud zum Ortsbürgermeister gewählt wurde, hat er sein Ratsmandat verloren. Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen. Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Freien Wählergruppe Kapsweyer e.V. (FWG). Dies ist Herr Felix Schönung. Herr Schönung hat das Mandat angenommen. Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO). Kapsweyer, 30. August 2024 Bernhard Jud, Ortsbürgermeister
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