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Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kapsweyer Zur Bekanntmachung vom 08. Februar 2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kapsweyer ergeht folgender ergänzender Hinweis: Ziffer IV der Bekanntmachung vom 08. Februar 2024 wird wie folgt geändert: Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Christian Heil in 76889 Kapsweyer, Hauptstraße 32 b oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 210 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters Herrn Christian Heil in 76889 Kapsweyer, Hauptstraße 32 b oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 210 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 22. April 2024, 18.00 Uhr, ab. Kapsweyer, 21. Februar 2024 Christian Heil, Erster Beigeordneter und Wahlleiter
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