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Verbandsgemeinde und die Ortsbürgermeister/innen haben sich in einer Telefonkonferenz vereinbart, Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser unter Berücksichtigung von Beschränkungen ab sofort wieder zu öffnen. Entsprechend der Beschlusslage aus der vorherigen Telefonkonferenz waren sich die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister auf Grund der mit der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung (9. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz einhergehenden Lockerungen von Beschränkungen einig, diese auch in den Ortsgemeinden umzusetzen. Somit sind die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser grundsätzlich ab sofort wieder geöffnet, allerdings unter Berücksichtigung der ebenfalls mit der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung einhergehenden Beschränkungen. Die Beschränkungen beziehen sich auf Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, insbesondere Abstandsgebot, Zutrittsbeschränkung, Kontaktdatenerfassung, Hände- und Kontaktflächendesinfektion, Reinigung, Raumlüftung. Da die Beschränkungen von der Nutzungsart der Einrichtung abhängig sind (z. B. private Feier, Versammlung, Sport, Chorgesang) und differieren, kann eine allgemeine Aussage nicht getroffen werden. Für die Einhaltung der Regelungen ist der Ortsgemeinde vom Veranstalter eine beauftragte Person vor Ort zu benennen. Zur Klärung von Detailfragen kontaktieren Sie bitte Ihre/n Ortsbürgermeister/in, der Sie gegebenenfalls nach Rücksprache mit der Verwaltung informieren wird. Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung hat Gültigkeit bis zum 23. Juni 2020. Im Übrigen gilt der Appell der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände: Verhalten Sie sich weiterhin besonnen, vernünftig und vorsichtig. Die Pandemie ist nicht vorbei. Es ist nun wichtig, den veränderten Alltag unter Corona-Bedingungen gut zu gestalten! Hermann Bohrer, Bürgermeister
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