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Die Firma RMT informierte über den Breitbandausbau in Kapsweyer. Der Inhaber der RMT-Gruppe berichtete, dass das größte Problem die Terminplanung und -einhaltung darstellt. Falls ein Neubau oder Neubezug in Kapsweyer hinzukommen sollte, besteht noch die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses. Kontaktdaten: Rolf Tresch, tresch@rmt-ag.ch oder Dieter Thürwächter, d.thuerwaechter@ggbau.de. Auf dem Wirtschaftsweg zwischen den Bahnhofstraßen in der Ortsgemeinde Kapsweyer und Steinfeld steht an der Kreuzung Bahnhofstraße/Werksgasse eine alte marode Sitzbank. Im Namen des EDEKA Supermarktes soll diese Sitzbank ausgetauscht und eine neue gespendet werden. Der Gemeinderat stimmte der Stiftung einer neuen Sitzbank zu und einigte sich auf das Modell Typ Venedig. Der Eigentümer des Grundstücks Hauptstraße 72 stellte einen Antrag auf Versetzung eines Straßennamensschildes und die Entfernung der dazugehörigen tragenden Stange vor dem Anwesen. Laut Ordnungsamt gibt es hierfür keine Bedenken. Aus Gründen der Gleichberechtigung muss der Antragsteller allerdings die Kosten für die Umsetzung selbst tragen. Der Gemeinderat beschloss, die Firma FB Friedhofsdienst- und Beisetzungsgesellschaft mbH in Landau mit der Durchführung der Grabanfertigung zu beauftragen. Das Ratsgremium beriet das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Naturschutzgroßprojekt Bienwald-West. Mit dem Flurbereinigungsplan sollen die gemeinschaftlichen Anlagen wie Wirtschaftswege und landespflegerische Anlagen den Ortsgemeinden Schweighofen, Kapsweyer und Steinfeld mit deren Zustimmung zu Eigentum und Unterhalt zugeteilt werden. Die Ortsgemeinde Kapsweyer übernimmt die im Flurbereinigungsplan ausgewiesenen neu geschaffenen bzw. geänderten gemeinschaftlichen Anlagen in Eigentum und Unterhalt, soweit diese Anlagen in ihrem Gemeindebezirk liegen. Die Übernahme umfasst: 1. Die befestigten und unbefestigten Wirtschaftswege, einschließlich Nebenanlagen. 2. Die wasserwirtschaftlichen Anlagen (Vorfluter, Drainagen) soweit sie nicht im Sinne der Gemeindeordnung von der Verbandsgemeinde zu unterhalten sind. 3.Die landschaftspflegerischen Anlagen. Der Eigentumsübergang soll durch den Flurbereinigungsplan erfolgen. Die Übernahme in die Unterhaltung durch die Gemeinde wird jeweils nach dem Abschluss des Ausbaus entsprechend dem Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischen Begleitplan in einer separaten Übergabeverhandlung festgesetzt. Da die Holzvermarktung durch Landesforsten zum 31. Dezember 2018 endet, waren die bisherigen Geschäftsbesorgungsverträge zu kündigen. Das Forstamt Annweiler hat die Verträge über die Übertragung der Verwertung der Walderzeugnisse fristgerecht zum 30. September 2018 gekündigt. Die Ortsgemeinde nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss: a) den Abschluss der Vereinbarung zur Fortführung des „Vertrages über die Übertragung der Verwertung der Walderzeugnisse nach § 27 Abs. 3 LWaldG“ für den Zeitraum vom 01. Oktober 2018 bis 31. Dezember 2018 und b) ab dem 01. Januar 2019 den Abschluss des neuen Vertrages gemäß § 27 Abs. 3 LWaldG. Das Ratsgremium stimmte einem Bauvorhaben in der Gemeinde zu. Die Eigentümer möchten auf dem Flurstück Nr. 208, Werksgasse/Ecke Martin-Conrath-Weg ein Einfamilienhaus mit Garage errichten. Die Kirchturmuhr wurde nach Reparaturarbeiten wieder einsatzbereit hergestellt. Das ehemalige Ratsmitglied Stefan Zirker bietet nun Kirchturmuhrführungen an. Bei Interesse bitte bei ihm melden. Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung beschloss der Gemeinderat, vorerst die Gaststätte in der Südpfalzhalle nicht zu verpachten. Weiterhin beschlossen die Ratsmitglieder eine Begradigung der Grundstücksgrenzen bei einem Grundstück. VG-Verwaltung
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