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Presseerklärung zur Protestkundgebung am Kapsweyerer, Tabakschuppen (an der L546), Dienstag, 19. Oktober 2004 um 17.30 Uhr Bürgerwille gegen die Arroganz des Mobilfunkunternehmens E-Plus Schon seit geraumer Zeit versucht das Mobilfunkunternehmen E-Plus einseitig seine Vorstellungen für einen Standort einer Mobilfunkanlage gegen die Gemeinde Kapsweyer durchzusetzen. Was ist passiert? In 2003 haben die Mobilfunkunternehmen E-Plus und Vodafone (D2) die Errichtung jeweils einer Mobilfunkanlage auf Kapsweyerer Gemarkung beantragt. Insbesondere E-Plus hat sich in der Standortfrage auf den Tabakschuppen nördlich der L456 in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung versteift und ist bis heute nicht bereit von diesen Standort abzurücken obwohl: - sich der Gemeinderat Kapsweyer von Anfang an einstimmig gegen eine Mobilfunkanlage auf dem Tabakschuppen ausgesprochen hat. - der Gemeinderat beiden Mobilfunkunternehmen Alternativstandorte, etwas weiter entfernt zur Wohnbebauung vorgeschlagen hat, die geeignet erschienen die Strahlenbelastung im bebauten Ortsbereich deutlich zu reduzieren. - eine Bürgerinitiative über 400 Unterschriften gegen den Standort Tabakschuppen gesammelt hat. - inzwischen Vodafone (D2) nach weiteren Klärungen dem Standortvorschlag der Gemeinde (Gemarkung Sandhohl) gefolgt ist und die Zustimmung der Gemeinde vorliegt. Was will E-Plus eigentlich? Der Antrag des Mobilfunkunternehmens zur Errichtung einer Mobilfunkanlage vom Juli 2003 hatte als Standort den Tabakschuppen beinhaltet. Der Gemeinderat hat dieses Ansinnen von Anfang einstimmig abgelehnt. Der Kreis-verwaltung Südliche Weinstraße wurde im September 2003 das Einvernehmen für eine Baugenehmigung auf dem Tabakschuppen versagt. Dennoch hat die Kreisverwaltung im Februar 2004 gegen den Willen der Gemeinde die Baugenehmigung erteilt. Daraufhin hat die Gemeinde Kapsweyer beim Verwaltungsgericht Neustadt einen Einspruch auf aufschiebende Wirkung gegen die Baugenehmigung der Kreisverwaltung eingelegt. Das VG Neustadt hat mit Urteil vom 14. 07.04 dieser aufschiebenden Wirkung stattgegeben (5 L 1621/04.NW). Danach durfte E-Plus von der erteilten Baugenehmigung keinen Gebrauch machen. Auf Widerspruch von E-Plus hat das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 23. September 2004 (8 B11416/04.OVG) den Beschluss des VG Neustadt aufgehoben und die Baugenehmigung für rechtmäßig erklärt. Im Juni 2004 hat sich in Kapsweyer eine Bürgerinitiative gegründet und verlangt nur eine Funkanlage im Mindestabstand von 300 Meter zum Ortsrand zuzulassen. Sie sammelte in der Gemeinde Kapsweyer über 400 Unterschriften gegen eine Mobilfunkanlage auf dem Tabakschuppen und zu letzt über 1200 Euro an Spendengeldern. Damit konnte eine Studie in Auftrag gegeben werden, in der anhand einer Computersimulation die zu erwartenden Strahlungsdichten in Abhängigkeit verschiedener Standorte aufgezeigt werden. Diese Studie weist den Standort „Sandhohl“ als den eindeutig Verträglichsten und den Tabakschuppen als den eindeutig unverträglichsten Standort aus. Die Berechnungen zeigen die viel zu hohen Strahlenbelastungen für weite Teile des Dorfes durch eine Mobilfunkanlage auf dem Tabakschuppen. Diese Studie wurde der Öffentlichkeit vorgestellt und allen Beteiligten zugesandt. E-plus war bis dato nicht bereit, ihre Planungen der Kaspweyerer Bevölkerung vorzustellen. Wie gesagt: Mittlerweile hat Vodafone (D2) hat das Einverständnis des Kapsweyerer Gemeinderates erhalten, in der Gewanne Sandhohl einen Handymast zu bauen. Und was ist von E-Plus zu erwarten? E-Plus weigert sich weiter, trotz Angebot von Vodafone (D2), einen Handy-Mast in der Sandhohl mitzubenutzen. Dass es sich dabei nicht an die Mobilfunkvereinbarung zwischen Städte- u. Gemeindetag und Mobilfunkunternehmen hält, ist umso verwunderlicher. Wir erwarten das Schlimmste. Nachdem das OVG Koblenz die Baugenehmigung „für rechtmäßig“ erklärt hat, erwarten wir von der noch stattfindenden Hauptverhandlung keine anderslautende Entscheidung. Damit dürfte E-Plus nach Gerichtentscheid auf dem Tabakschuppen eine Mobilfunkanlage bauen, obwohl ein ganzes Dorf seine Ablehnung von Anfang unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat. Der Gemeinderat und Bürgerinitiative haben ihre konstruktive Haltung mit der Suche nach Alternativstandorten bewiesen. Und was tun die Bürger von Kapsweyer weiter? Die Bürger von Kapsweyer werden sich weiter mit allen legalen Mitteln dagegen wehren, dass ein Mobilfunkunternehmen den klaren und eindeutigen Bürgerwillen einer ganzen Gemeinde mißachtet, ja sogar mit Füßen tritt. Es grenzt an Verhöhnung, dass in unserer Rechtskultur dem Interesse eines Unternehmens der höhere Rang eingeräumt wird als dem unmissverständlich artikulierten Bürgerwillen. Es ist schon grotesk wie insbesondere das Mobilfunkunternehmen E-Plus mit seinen Kunden, umspringt frei nach dem Motto: Als Handy-Kunde seid ihr uns recht, aber Mitsprache bei der Planung ist nicht vorgesehen. Informationen zu den geplanten Anlagen: können wir auch nicht öffentlich behandeln. Kontaktadressen: Bürgerinitiative Mobilfunk Kapsweyer Im Lichel 19 76889 Kapsweyer 1. Vors. Imme Colling-Blüder 2. Vors. Ursula Fast Ortsgemeinde Kapsweyer Raiffeisenstraße 1 76889 Kapsweyer Bürgermeister Hermann Paul
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