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Bekanntmachung - Jagdbezirk Kapsweyer 2025
Allen Grundstückseigentümer, die im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kapsweyer begütert sind und die an der Sitzung teilnehmen möchten, wird zur Kenntnis gegeben, dass sie gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Kapsweyer zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen haben. Diese Information wurde veröffentlicht und hier am 13.03.2025 eingetragen. Angaben, z.B. zu Öffnungszeiten könnten sich inzwischen geändert haben. |