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Allen Grundstückseigentümer, die im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kapsweyer begütert sind und die an der Sitzung teilnehmen möchten, wird zur Kenntnis gegeben, dass sie gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Kapsweyer zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen haben. Zusätzlich liegt das Jagdgenossenschaftskataster (Grundflächenverzeichnis) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks ab dem Tag dieser Bekanntmachung auf die Dauer von zwei Wochen bei Herrn Felix Schönung, Viehstrichhof 1, 76889 Kapsweyer aus. Eventuelle Unstimmigkeiten im Jagdkataster können auf Antrag der Jagdgenossen gegen Vorlage eines Grundbuchauszuges berichtigt werden. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Tel. 06340 508950 wird gebeten. Felix Schönung, Jagdvorsteher
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